Der Erhalt, die Pflege und die Weiterentwicklung der Architektur, Außenanlagen und Skulpturen auf der Mathildenhöhe sind kostenintensiv. Unser Verein setzt sich bei dieser großen Aufgabe personell und materiell ein. Dies stößt mit den Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen des Vereins jedoch rasch an seine Grenzen. Im Hinblick auf die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste und den zukünftigen Schutz des weitläufigen Ensembles ist bürgerschaftliches Engagement weiterhin wichtig. Deshalb bitten wir Sie freundlich um die Unterstützung unserer Ziele, gern auch durch Ihre Spende. Um einige herausragende Beispiele der Vergangenheit zu nennen:
Die Sanierung des Schwanentempels erforderte fast 50.000 Euros, die durch die großzügige Spende einer privaten Stiftung aufgebracht wurden. Die Restaurierung des großen steinernen Blumenkübels von Albin Müller vor dem Lilienbecken etwa wurde durch die private Initiative einer großzügigen Einzelspende möglich. Die Sanierung einer von Hoetgers „Krugträgerinnen“ im Platanenhain wurde ebenfalls durch eine größere private Spende ermöglicht.
Es sind aber auch die vielen kleinen Beiträge, die in der Summe Großes bewirken können. Mehr als 600.000 Euros waren es in der Vergangenheit, mit denen seit der Vereinsgründung 2006 eine Vielzahl denkmalpflegerischer Projekte realisiert wurden.
Vielen Dank Ihnen allen!
Schnell und einfach der Mathildenhöhe Gutes tun – das geht über unser Spendenformular. Sie nennen uns Ihren Beitrag und wir buchen ihn ab. Selbstverständlich erhalten Sie bei Bedarf eine Spendenquittung, die wir Ihnen als gemeinnützig anerkannter Verein gerne ausstellen.
Der rechtliche Hintergrund
Wir sind wegen Förderung von gemeinnützigen Zwecken nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Darmstadt, StNr. 07 250 56795, vom 15.08.2025 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Zuwendungen werden nur zur Förderung von gemeinnützigen Zwecken für Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) gemäß Satzung verwendet.
Bei Spenden bis 200 € wird bei der Steuererklärung der Einzahlungsnachweis des Geldinstituts als Beleg anerkannt. Für höhere Beträge können Sie am einfachsten eine Spendenbescheinigung per Mail an die Geschäftsstelle anfordern. Ansonsten wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an den Schatzmeister.
